IMPRESSUM - DISCLAIMER - AGB´s


Impressum 


Claudia Kunz Foodtruck Curry Rebel Flurstr. 6a 07548 Gera Kontakt Telefon: 017677227222 E-Mail: contact@curryrebel.de 

Umsatzsteuer-ID Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE234867178 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung Name und Sitz des Versicherers: 
BGN 
Dynamostr. 7-11 
68165 Mannheim 

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland 

Redaktionell verantwortlich Jörg Kunz Flurstr. 4 07548 Gera 

EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Quelle: https://www.e-recht24.de

Disclaimer
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Quelle: Juraforum.de

AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Vertragspartner werden folgend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Der Foodtruck „Curry Rebel“ wird als „Auftragnehmer“ bezeichnet.

2. Vorrang
Der Auftragnehmer liefert ausschließlich Speisen und Getränke auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit dem Auftragnehmer vereinbart wurden.

3. Preise – Zahlung – Inkasso – Gültigkeit
Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Auftraggeber ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch den Auftragnehmer ist möglich.

4. Termine
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Auftraggeber eine Toleranz von 60 Minuten ein.

5. Stornierung
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir: 50% des Auftrages | Gezahlte Anzahlungen werden nicht zurück erstattet und dienen der Planungssicherheit von Auftraggeber und Auftragnehmer.

6. Lieferung
Der Auftragnehmer wird von der Lieferverpflichtung befreit, wenn sie an der Erfüllung dieser Pflicht durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände gehindert wird, die sie nach der den Umständen entsprechenden zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt (auch ungünstige Witterungen die eine Anfahrt unmöglich machen, wie Windböen über 55 km/h) , Streik, Aussperrung und behördliche Eingriffe. In diesen Fällen entfallen etwaige abgeleitete Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

7. Mängel / Beanstandungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung der jeweiligen Veranstaltungsleitung oder telefonisch dem Auftragnehmer mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich mündlich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.

8. Gewährleistung
Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur hergeleitet werden, wenn diese Eigenschaften vom Auftragnehmer im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.

9. Schadensersatzpflicht
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Auftraggeber oder vom Auftraggeber angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Auftraggeber verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen. Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Auftraggeber darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.

10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

12. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist der Firmensitz des Auftragnehmer. Gegenüber Unternehmern ist der Gerichtsstand die Stadt Gera. Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit der Unterschrift des Angebotes (immer zweiseitig) wird bestätigt, dass die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert werden.